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Kündigungsfristen Rechner

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Rechtlicher Hinweis: Der auf dieser Webseite bereitgestellte Kündigungsrechner dient ausschließlich zu Informationszwecken. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung des Rechners kann keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen übernommen werden. Die Berechnungsergebnisse sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Bitte konsultiere uns im Zweifelsfall, um sicherzustellen, dass alle relevanten rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.




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Achtung: Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung muss beim Arbeitsgericht Klage eingereicht werden, da die Kündigung – trotz möglicher Rechtsunwirksamkeit – ansonsten bestandskräftig wird. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Jobsuche sowie die Verpflichtung zur sofortigen Meldung bei der Agentur für Arbeit informieren.

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Häufige Fragen

Kündigungsrecht und Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

1. Was muss der Arbeitgeber beim Hinweis auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beachten?

Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer frühzeitig darüber informieren, dass sie aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchen müssen. Zudem muss er darauf hinweisen, dass sich die Arbeitnehmer unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden müssen, sobald sie den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses erfahren.

2. Was bedeutet die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage?

Arbeitnehmer haben ab Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wird die Frist nicht eingehalten, gilt die Kündigung als rechtswirksam, selbst wenn sie fehlerhaft ist.

3. Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn man selber kündigt?

Wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt, beträgt die Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB).

4. Welche Kündigungsfrist gilt bei welcher Betriebszugehörigkeit?

Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit:

  • 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Monatsende,
  • 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende,
  • 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende,
  • 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende,
  • 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende,
  • 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende,
  • 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende.

5. Hat man als Arbeitnehmer immer 4 Wochen Kündigungsfrist?

In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitnehmer in Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern gilt jedoch eine Besonderheit: Hier kann die Kündigung auch an jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden, solange die Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten wird. Diese Regelung bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Flexibilität, da das Arbeitsverhältnis nicht zwingend zum 15. oder Ende des Monats enden muss.

6. Welche Kündigungsfristen gelten für langjährige Arbeitnehmer?

Für langjährige Arbeitnehmer verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. So beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber einen Monat zum Ende eines Kalendermonats nach zwei Jahren, zwei Monate nach fünf Jahren, drei Monate nach acht Jahren, vier Monate nach zehn Jahren, fünf Monate nach zwölf Jahren, sechs Monate nach fünfzehn Jahren und sieben Monate nach zwanzig Jahren. In Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern gilt jedoch eine besondere Regelung: Auch hier kann die Kündigung an jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden, solange die jeweiligen Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese Flexibilität ist wichtig, da sie den in Punkt 4 beschriebenen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer eine zusätzliche Dimension verleiht.

7. Gibt es Sonderregelungen bei schwerbehinderten, schwangeren oder Betriebsratsmitgliedern?

Ja, für schwerbehinderte Arbeitnehmer, schwangere Frauen und Betriebsratsmitglieder gelten besondere Kündigungsschutzregelungen. Ihre Kündigung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde bzw. des Betriebsrats möglich oder sogar unzulässig.

8. Wie lange gilt die Kündigungsfrist während der Probezeit?

Während einer vereinbarten Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen von beiden Seiten gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB).

9. Wann gilt ein Kündigungsschreiben als zugegangen?

Ein Kündigungsschreiben gilt als zugegangen, sobald es in den Machtbereich des Empfängers gelangt, z. B. wenn es in den Briefkasten eingeworfen wird.

10. Was passiert, wenn das Kündigungsschreiben per Einschreiben versendet wird?

Wird das Kündigungsschreiben per Einschreiben versendet, gelten folgende Regelungen:

  • Einschreiben mit Rückschein: Das Kündigungsschreiben gilt als zugegangen, sobald der Arbeitnehmer das Einschreiben bei der Post abholt und der Rückschein unterzeichnet wird. Der Rückschein dient als Nachweis für den Zugang.
  • Einschreiben Einwurf: Bei einem Einschreiben Einwurf gilt das Kündigungsschreiben als zugegangen, sobald es in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde. Hier ist kein Rückschein erforderlich.

In beiden Fällen ist es wichtig, dass der Zugang dokumentiert ist, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

11. Was, wenn das Kündigungsschreiben durch einen Boten in den Briefkasten eingeworfen wird?

Das Kündigungsschreiben gilt in der Regel am folgenden Tag als zugegangen, nachdem es durch einen Boten in den Briefkasten eingeworfen wurde.

12. Was passiert, wenn ich im Urlaub bin und das Kündigungsschreiben nicht sehe?

Selbst wenn der Arbeitnehmer im Urlaub ist, gilt das Kündigungsschreiben als zugegangen, sobald es in den Briefkasten eingeworfen wird. Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage läuft ab diesem Zeitpunkt, sodass es wichtig ist, den Briefkasten regelmäßig kontrollieren zu lassen.

 

Kündigungsfristenrechner – Kündigungsfrist berechnen – LEGISPRO Arbeitsrecht
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