Kündigung erhalten - Arbeitsrecht - Kündigungsrechner - Kündigungsfrist - Kündigungsfristenrechner

Kündigungsfristenrechner

Jetzt nächstmöglichen Kündigungstermin berechnen

Rechtlicher Hinweis: Der auf dieser Webseite bereitgestellte Kündigungsrechner dient ausschließlich zu Informationszwecken. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung des Rechners kann keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen übernommen werden. Die Berechnungsergebnisse sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Bitte konsultiere uns im Zweifelsfall, um sicherzustellen, dass alle relevanten rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.


Für eine verlässliche Einschätzung, die auf Ihre individuellen Gegebenheiten abgestimmt ist, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit unseren Rechtsanwälten. Sie können uns telefonisch unter 069-85801801 erreichen oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir bieten auch Online Beratungstermine an. Klicken Sie hier um einen Termin zu vereinbaren.

Achtung: Falls Sie eine außerordentliche Kündigung aussprechen möchten, weil ein schwerwiegendes Ereignis eingetreten ist oder Ihr Arbeitsvertrag andere Regelungen vorsieht, kontaktieren Sie uns bitte direkt, um sich umfassend zu Ihrer Kündigung beraten zu lassen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Jobsuche sowie die Verpflichtung zur sofortigen Meldung bei der Agentur für Arbeit informieren. Mehr Infos hier.

Häufige Fragen

Kündigungsrecht und Kündigung im Arbeitsrecht

1. Wie kann ich meine Kündigung aussprechen?

Um Ihre Kündigung auszusprechen, sollten Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben verfassen, in dem Sie klar angeben, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden möchten. Achten Sie darauf, die Kündigungsfrist einzuhalten, die in Ihrem Arbeitsvertrag oder den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt ist.

2. Welche Fristen muss ich bei meiner Kündigung beachten?

In der Regel beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Je nach Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit können sich diese Fristen jedoch verlängern. Überprüfen Sie daher die relevanten Bestimmungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder die gesetzlichen Regelungen.

3. Kann ich fristlos kündigen?

Ja, eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn ein schwerwiegendes Ereignis eingetreten ist, das es Ihnen unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Beispiele hierfür sind schwerwiegende Vertragsverletzungen durch den Arbeitgeber oder andere schwerwiegende Umstände. Falls Sie eine solche Kündigung aussprechen möchten, kontaktieren Sie uns bitte direkt, um sich umfassend zu Ihrer Kündigung beraten zu lassen.

4. Was passiert, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?

Wenn Sie während Ihrer Kündigungsfrist krank werden, bleibt die Kündigungsfrist in der Regel bestehen. Ihre Krankheitszeiten verlängern die Kündigungsfrist nicht. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bestimmungen in Ihrem Arbeitsvertrag zu überprüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

5. Wie reagiere ich, wenn mein Arbeitgeber meine Kündigung nicht akzeptiert?

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihre Kündigung nicht akzeptieren, könnte dies auf Missverständnisse oder formale Fehler zurückzuführen sein. Stellen Sie sicher, dass Ihr Kündigungsschreiben alle erforderlichen Informationen enthält und korrekt zugestellt wurde. Bei weiteren Schwierigkeiten kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.

6. Gibt es besondere Regelungen für die Kündigung während der Elternzeit?

Ja, während der Elternzeit genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen in dieser Zeit nicht kündigen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Wenn Sie dennoch kündigen möchten, sollten Sie sich zuvor umfassend informieren und beraten lassen.

7. Was ist eine außerordentliche Kündigung, und wie kann ich sie aussprechen?

Eine außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt, ist eine Kündigung, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen wird. Sie ist nur in besonderen Fällen zulässig, z. B. bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Arbeitgeber oder anderen schwerwiegenden Umständen, die das Arbeitsverhältnis unzumutbar machen.

Um eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, sollten Sie zunächst die Gründe sorgfältig dokumentieren und prüfen, ob diese ausreichend sind. Es ist ratsam, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

Beachten Sie jedoch, dass es Risiken gibt, wenn Sie außerordentlich kündigen. Zum einen könnte Ihr Arbeitgeber die Kündigung anfechten und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, wenn er die Gründe für die fristlose Kündigung nicht anerkennt. Dies könnte zu einem langwierigen Rechtsstreit führen. Zum anderen riskieren Sie, dass Ihnen im Falle einer Streitigkeit über die Kündigung das Arbeitslosengeld gekürzt oder verweigert wird, wenn das Arbeitsgericht entscheidet, dass Ihre Kündigung unbegründet war. Daher ist es wichtig, die Situation gut abzuwägen und professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

Kündigungsfristenrechner – Nächstmögliche Kündigung
wpChatIcon
wpChatIcon