Wenn es nicht nachteilig für den Arbeitgeber ist und die Arbeitszeitbestimmungen eingehalten werden, kann grundsätzlich auch das Taxifahren im Nebenjob genehmigungsfähig sein.
Grundsätzlich ist KEINE Erlaubnis vom Arbeitgeber notwendig, damit ein Mitarbeiter eine Nebentätigkeit ausüben kann.
Möglich ist aber, dass der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Klausel vereinbart, die den Mitarbeiter verpflichtet, eine vorherige Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit einzuholen. Nimmt der Mitarbeiter die geplante Nebentätigkeit ohne Genehmigung des Arbeitgebers auf, riskiert der Mitarbeiter eine #Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine #fristloseKündigung. Es kann auch sein, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der vorherigen Anzeige einer Nebentätigkeit hat. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Mitarbeiter für ein Konkurrenzunternehmen tätig wird oder beide Arbeitsverhältnisse zusammen die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes überschreiten.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber also nicht berechtigt ein Nebentätigkeitsverbot zu verbieten. Allerdings kann es sein, dass der geplante Nebenjob so belastend ist, dass die Leistungen im Hauptjob darunter leiden. Dann muss der Nebenjob nicht genehmigt werden.